Beschlüsse des EU-Parlaments zu kreativer Arbeit im KI-Zeitalter
Am Dienstag, den 10.3., hat das Europäische Parlament mit sehr großer Mehrheit Empfehlungen an die EU-Kommission hinsichtlich des Schutzes kreativer Arbeit im Zeitalter generativer KI und der Vergütung urheberrechtlich geschützter Inhalte und Werke beschlossen.
Die Kommission soll einen neuen Lizenzmarkt für urheberrechtlich geschützte Werke schaffen, in dem den Rechteinhabern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Werke von der Verwendung in KI-Trainings auszuschließen bzw. dass es eine entsprechende Vergütung bei der Verwendung zu Trainingszwecken gibt. Abgelehnt wird u.a. eine globale Lizenz gegen einen Pauschalbetrag, gefordert wird u.a. die vollständige Transparenz bei Nutzung durch und Training für KI. Außerdem weist das Parlament in dem Zusammenhang darauf hin, dass der Kreativsektor 6,9 % des BIP in der gesamten EU erwirtschaftet.
Wer sich weiter informieren möchte, findet u.a. bei https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260306IPR37511/schutz-von-urheberrecht-kreativer-arbeit-im-zeitalter-kunstlicher-intelligenz Informationen. Wer sich an seinen/seine Abgeordneten/Abgeordnete wenden möchte wird hier fündig: https://www.europarl.europa.eu/meps/de/home
