Beitragsordnung des Synchronverbands e.V. – Die Gilde.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.10.2021

I. Höhe des Mitgliedsbeitrags

  1. Die Jahresbeiträge für ordentliche Mitglieder staffeln sich wie folgt:

    Natürliche Personen Regisseur:in, Autor:in, Sprecher:in: 15,-€ /Monat = 180,-€/Jahr
    Cutter:in, Tonmeister:in, Übersetzer:in, Aufnahmeleiter:in 7,50€/Monat = 90,-€ /Jahr

    Rechtsfähige Personengesellschaften: Quotient aus der Summe der Mitgliedsbeiträgen der
    natürlichen Personen Stand zum Beginn des Kalenderjahres und rechtsfähigen Personengesellschaften sowie juristischen
    Personen, jedoch höchstens 2.500,-€.
  2. Erfolgt der Beitritt eines Anwärters nicht zum 01. Januar eines Kalenderjahres, so wird der Beitrag
    anteilig ab Beginn des Kalendermonats berechnet, in dem der Beitritt erfolgt.
    Der Anwärter/die Anwärterin zahlt neun Monatsbeiträge im Voraus.
    nach endgültiger Aufnahme wird der anteilige Restbetrag für das laufende Kalenderjahr fällig.
  3. Fördermitglieder entrichten einen Förderbeitrag. Der Förderbeitrag soll mindestens 75% der jeweiligen Jahresbeiträge ordentlicher Mitglieder betragen. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit eine gesonderte Beitragsordnung für Fördermitglieder beschließen.
  4. Neumitglieder entrichten eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50% der jeweils geltenden
    Jahresgebühr.

II. Fälligkeit, Zahlungsverzug

1.Die Beitragsrechnungen werden am 15. Januar des jeweiligen Beitragsjahres verschickt. Die Beiträge
sind jeweils zum 15. Februar fällig und zahlbar, sofern in der Rechnung nicht ausdrücklich ein
abweichendes Zahlungsziel genannt ist.

2. Sofern die Satzung des Verbandes keine abweichenden Bestimmungen enthält, kann ein Mitglied bei
Nichtzahlung des Beitrages trotz Zahlungserinnerung ab der ersten Mahnung von der Inanspruchnahme
von Serviceleistungen des Verbandes und nach der zweiten

Hinweis: Bei der Mitgliederversammlung im März 2024 wurde eine neue Beitragsordnung beschlossen, die ab 2025 in Kraft tritt.